Hilfe von privat angestellten Personen (Teil 2/2)

Wenn Sie nicht selber eine Hilfs- oder Betreuungsperson suchen wollen, können Sie sich an einen Arbeitsvermittler wenden, der eine passende Person für Sie auswählt, mit der Sie einen Arbeitsvertrag machen. Oder Sie schliessen mit einem Personalverleiher einen Mandatsvertrag ab, der eine Person anstellt und Ihnen für den Einsatz ins Haus schickt. Auch in diesem Fall haben Sie gegenüber der Hilfsperson ein Weisungsrecht und sind für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.


Alle Anbieter müssen ihren Geschäftssitz in der Schweiz sowie eine kantonale Betriebs-bewilligung haben. Um Personal ohne Schweizer Pass oder Wohnsitz in der Schweiz zu vermitteln oder zu verleihen, braucht es eine nationale Bewilligung. Das Seco führt eine Liste der zugelassenen Firmen.

Personal aus dem Ausland

Hilfspersonen aus dem Ausland werden vorwiegend im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung beschäftigt. Die sogenannten «Pendel-» oder «Care-Migrantinnen» arbeiten für einige Wochen bis maximal drei Monate in der Schweiz, behalten ihren Lebensmittelpunkt aber in ihrem Herkunftsland. Dauert der Einsatz länger als drei Monate, muss sich die Hilfsperson vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde der zu betreuenden Person anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.


Die 24-Stunden-Hilfen dürfen nur einfachste pflegerische Aufgaben übernehmen, denn für die eigentliche Pflege braucht es eine kantonale Bewilligung. Zur 24-Stunden-Hilfe eine Spitex hinzuzuziehen, ist ein häufiges und hilfreiches Arrangement.

Achten Sie auf faire Anstellungsbedingungen

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Personalverleiher den Arbeitsvertrag der 24-Stunden-Hilfe nicht zeigen will, keine Auskunft gibt über die Abrechnung von Kost und Logis oder die vereinbarten Arbeits-/Ruhezeiten sowie Bereitschaftsdienste nicht ausweist. Erkundigen Sie sich nach den Kosten des Verleihs. Bei weniger als 6000 Franken pro Monat kann es sich nicht um faire Anstellungsbedingungen handeln.


Vorbildlich in Sachen Transparenz ist die Non-Profit-Organisation «Caritas». Sie weist monatliche Betreuungspauschalen zwischen 6690 und 7440 Franken aus, je nach individuellem Betreuungsbedürfnis und Region. Hinzu kommen Naturalkosten für Kost und Logis. Ausserdem erklärt die Caritas auf ihrer Website detailliert, wie sie sich für den Schutz der Care-Migrantinnen sowohl im Herkunftsland wie auch im Zielland engagiert.


Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Thema «Hilfe von privat angestellten Personen» haben. Wir beraten Sie gerne.

Zum Weiterlesen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:


Stadt Zürich, Fachstelle für Gleichstellung: