Schmales Budget

Menschen, die mit einem schmalen Budget auskommen müssen, wissen oft nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben. Wir zeigen Ihnen einige Möglichkeiten auf, wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben:

Wenn das Einkommen die Lebenskosten nicht deckt

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Personen, deren steuerbares Einkommen und Vermögen unter einem bestimmten Betrag liegt, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung. Im Kanton Zürich erhalten Berechtigte in aller Regel von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) ein Antragsformular. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich bei der Gemeinde melden. Das Geld wird direkt der Krankenkasse überwiesen, welche den Beitrag von Ihren Prämienrechnungen abzieht.


Eine weitere Möglichkeit sind die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL). Sie sichern die finanzielle Grundversorgung, wenn die Einkünfte die minimalen Lebenskosten nicht decken. Entsprechende Merkblätter können Sie sowohl bei der Anlaufstelle als auch bei der AHV/IV beziehen.

Fonds, Stiftungen und finanzielle Beiträge

Ausserordentliche Ausgaben können ein schmales Budget sprengen: Ein Umzug, die Anschaffung einer Matratze, die Kosten für den öffentlichen Verkehr, einer Gehhilfe oder einer neuen Brille. Es gibt zahlreiche Institutionen, die einspringen, wenn das Geld nicht reicht, um solche Ausgaben zu decken. Die Anlaufstelle vermittelt gerne Adressen, bei denen Sie ein Gesuch einreichen können.

Trotz wenig Geld am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Mit der «KulturLegi» von Caritas können auch Personen mit schmalem Budget am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Mit dem persönlichen Ausweis erhalten Sie 30 bis 70 Prozent Rabatt für mehr als 500 kulturelle Veranstaltungen, Sport-, Bildungs- und Gesundheitsangebote. Wenden Sie sich an die Anlaufstelle oder direkt an KulturLegi Kanton Zürich (Tel. 044 366 68 48, www.kulturlegi.ch/zuerich).


Wenn Sie eine Begleitung benötigen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen, bieten die SBB eine «Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung» (Begleiterkarte) an. Die Person, die Sie begleitet, reist dann gratis. Wenden Sie sich an die Anlaufstelle oder direkt an das SBB Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102, www.sbb.ch).